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Partnerschaften Deutschland – PD |
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Nachdem durch das ÖPP-Beschleunigungsgesetz die wesentlichen gesetzgeberischen Maßnahmen zur Verbesserung der Nutzung effizienter ÖPP-Vorhaben beschlossen wurden, hat im Dezember 2007 das Bundeskabinett das Bundesministerium der Finanzen in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit der Gründung einer Beratungsgesellschaft für öffentlich-private Partnerschaftsprojekte der öffentlichen Hand beauftragt. Die Beratungsgesellschaft soll als Aktiengesellschaft gegründet werden und ÖPP Deutschland AG heißen (nachfolgend Partnerschaften Deutschland, PD). Sie soll mithelfen, den Marktaufbau für öffentlich-private Partnerschaften zu beschleunigen, damit den Anteil öffentlich-privater Partnerschaften an den Gesamtinvestitionen für staatliche Zwecke zu steigern und Effizienzpotentiale von öffentlich-privaten Partnerschaften als Alternative zur konventionellen staatlichen Eigenbeschaffung im nationalen Markt aufzuzeigen. Die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt, die PD im vierten Quartal 2008 zu gründen. Die PD soll als gemischtwirtschaftliche Gesellschaft von der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand getragen werden. | ||||
Große Koalition setzt auf PPP |
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Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD
vom 11. November 2005 enthält an verschiedenen Stellen positive
Aussagen zu Public Private Partnerships (PPP) die insgesamt als „Erfolg
versprechender Weg“ bewertet werden.
Der Wortlaut des Koalitionsvertrages ist u.a. auf den Seiten der PPP AG hinterlegt.
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Public Private Partnership – öffentliche Leistungen schneller und effizienter realisieren |
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Immer häufiger setzen Bund, Länder und Kommunen
auf die Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privaten. Als
Hauptargument dafür werden Effizienzvorteile, Optimierung von Betriebskosten
und Investitionszuwächse genannt. Dies geht aus einer umfassenden
aktuellen Bestandsaufnahme von PPP-Projekten in den deutschen Kommunen hervor, die das
Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag der PPP Task Force
des Bundes erstellte. Nach der Studie haben bereits knapp ein Viertel der Kommunen Erfahrungen mit PPP-Projekten oder planen deren Durchführung. Die Annahme, dass sich öffentliche Leistungen auf diesem Wege schneller und effizienter realisieren lassen, wurde als Hauptgrund für die Durchführung von PPP-Projekten genannt. Nach eigener Einschätzung sehen mehr als die Hälfte der Kommunen und drei Viertel der Landkreise die an PPP-Projekte gestellten Erwartungen als voll erfüllt oder gar übertroffen an. Im Durchschnitt werden Effizienzgewinne von zehn Prozent erzielt – und dies unter Zugrundelegung einer realistischen Berechnungsmethode, die Zins- und Zinseszinseffekte künftiger Zahlungsströme berücksichtigt. Auf kommunaler Ebene beinhalten PPP-Projekte vorrangig die Bereiche Schulen, Sport, Freizeit und Touristik sowie Verwaltungsgebäude. Für die Zukunft erwarten die Städte und Gemeinden, dass auch Projekte in den Bereichen Kultur, Kinderbetreuung, Stadtentwicklung und Umwelt hinzukommen. Download der Gesamtstudie beim Difu | ||||
ÖPP-Beschleunigungsgesetz in Kraft getreten |
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Zur Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften verabschiedet. Das Gesetz ist am 1. September 2005 in Kraft getreten.
Im Hinblick auf die zunehmende Zahl von Public Private Partnerships in Deutschland, die Zahl der Vertragsabschlüsse sind in 2004 und 2005 gegenüber den Jahren zuvor auf das Doppelte gestiegen, hat sich die Bundesregierung entschlossen die gesetzlichen Rahmenbedingungen substantiell zu vereinfachen. Im Besondern gibt es Verbesserungen in den Bereichen Wettbewerb, Vergabeordnung, Fernstraßenbaufinanzierung, Bundeshaushaltsordnung, Grundsteuer und Investment.
Die entsprechenden Hinweise der Bundesregierung im Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften können auf der Homepage der PPP Task Force herunter geladen werden.
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Mit Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) neue Wege gehen |
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"Die
Bundesregierung will durch langfristig angelegte Zusammenarbeit mit der
Privatwirtschaft öffentliche Hochbauvorhaben effizienter realisieren als
bisher", erklärte das BMVBS anlässlich der Pressekonferenz zur Vorstellung
des Gutachtens PPP im öffentlichen Hochbau. Ziel ist es stufenweise auf die
Einrichtung eines deutschen PPP-Kompetenznetzwerkes hinzuarbeiten. Das Mitte 2003 erstellte Gutachten zeigt anhand einer Vielzahl von untersuchten nationalen und internationalen Projekten, dass mit öffentlich-privaten Partnerschaften Effizienzgewinne in einer Größenordung von 10-20 % realisiert werden konnten. "Zentral ist, dass es bei PPP nicht nur um den Bau, sondern um den gesamten Lebenszyklus einer Baumaßnahme geht - also vor allem um die so wichtige Betriebsphase. Dort liegen nämlich etwa 70-80 % der Gesamtkosten. Hier haben wir in Deutschland noch Nachholbedarf", erklärte Minister Stolpe. Gleichzeitig warnte er allerdings auch vor überzogenen Erwartungen: Nicht alle Projekte seien für PPP geeignet, der Lebenszyklusansatz stelle zudem komplexe Anforderungen, auf die sich alle Beteiligten einstellen müssten. Andererseits berge PPP Chancen insbesondere auch für den Mittelstand: "Der Erfolg von PPP wird maßgeblich davon abhängen, dass wir das dritte P - die Partnerschaft - mit Leben erfüllen", meinte der Minister. Das umfangreiche Gutachten hat fünf Teile: In dieser Form für Deutschland erstmalig enthält es zunächst einen PPP-Leitfaden, der den Anwendern sowohl bei Bund, Ländern und Kommunen als auch in der Wirtschaft eine praxisorientierte Hilfestellung über den grundsätzlichen Ablauf eines PPP-Projektes gibt. Der zweite Teil untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen im Vergabe, Haushalts-, Kommunal-, Steuer- und Zuwendungsrecht verbunden mit einer Fülle von Handlungsempfehlungen. PPP-Projekte sind danach zwar bereits nach geltendem Recht möglich; etliche Rahmenbedingungen müssen allerdings noch optimiert werden. Der dritte Teil widmet sich dem Thema Wirtschaftlichkeitsvergleich. Die Ergebnisse dieses Gutachtensteils wurden von der Praxis besonders dringlich erwartet, weil in Deutschland bislang allgemein anerkannte Standards für den Nachweis der Wirtschaftlichkeit eines PPP-Projektes fehlten. Neben dem vierten empirischen Teil (s.o.) enthält das Gutachten schließlich in Teil fünf Vorschläge zur Konzeption des Kompetenzzentrums. Hierzu erklärte der Minister: "Das ins Auge gefasste Kompetenznetzwerk soll die im Gutachten entwickelten Vorschläge umsetzen helfen, die notwendige Verzahnung zu Länderkompetenzzentren, Bundesressorts und Bund-Ländergremien gewährleisten und mit der notwendigen Wissensvermittlung PPP-Projekte unterstützen. Wichtig wird insbesondere auch sein, geeignete Pilotprojekte zu identifizieren, mit denen das PPP-Leitmotiv "gemeinsam besser" transportiert werden kann. Pressemitteilung: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung | ||||
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